1. ALLGEMEINES
Taxiunternehmen, Evkaya Ugur, Adele Obermayr Str. 17 6020 Innsbruck.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Taxiunternehmen Evkaya sind Bestandteil jeder mit Taxiunternehmen Evkaya getroffenen Vereinbarung bzgl. des Personentransport-Angebotes von Airport-Innsbruck-Taxi. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten, auf der offiziellen Website von Taxiunternehmen (www.taxi-evkaya.com) veröffentlichten, allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Mit der schriftlichen Bestätigung eines von Taxiunternehmen Evkaya Ugur offerierten Angebots, gibt der Kunde einen verbindlichen Buchungsauftrag. Taxiunternehmen Evkaya Ugur bemüht sich schnellstmöglich diesen zu bestätigen oder abzulehnen. Erst mit der Bestätigung des Buchungsauftrages durch Airport- Innsbruck- Taxi in den meisten Fällen per E-Mail, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kunde und Taxiunternehmen Evkaya Ugur. Fehler seitens Taxiunternehmen Evkaya Ugur in der Auftragsbestätigung sind schnellstmöglich Taxiunternehmen Evkaya Ugur zu melden, ansonsten besteht kein Widerrufsrecht.
3. INHALT DES VERTRAGES
Eine Offerte ist ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage lang gültig. Kurzfristige Änderungen der Fahrtmodalitäten müssen mit dem Fahrer im Einzelnen abgesprochen werden. Zusätzliche Fahrtstrecken und Wartezeiten werden von Taxiunternehmen Evkaya Ugur gemäß den zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen Preisbestimmungen zusätzlich verrechnet. Eine Verkürzung der Fahrt oder der Wartezeiten hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Rechnungsbetrag. Im Falle, dass der Kunde nicht selbst Fahrgast ist, hat der Fahrgast das Recht kurzfristige Veränderungen der Fahrtmodalitäten zu ändern. Übergepäck, Tiere, Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm müssen Taxiunternehmen Evkaya Ugur gemeldet werden. Ansonsten kann die Fahrt unter Umständen nicht durchgeführt werden, es muss dennoch der vulle Fahrpreis in Rechnung gestellt werden. Unfälle, Stau oder viel Verkehr haben für den Kunden keine Kostenfulgen.
4. ANGEBOTE
Taxiunternehmen Evkaya Ugur unterhält fulgende Angebote, welche gesonderte Fahrzeuge beinhalten.
4.1. Mercedes Fahrzeuge
Je nach Anzahl der Fahrgäste wird der Auftrag mit einer Mercedes E, S-Klasse (1-3 Fahrgäste) oder ab 4 Fahrgästen mit der Mercedes Van´s durchgeführt. Es gelten die standardmäßigen Umbuchungs-, Stornierungs- und Verspätungsregelungen (siehe Umbuchung, Stornierung, Verspätung).
5. UMBUCHUNG, STORNIERUNG, VERSPÄTUNG
Es gilt, dass sämtliche Änderungen der Fahrtmodalitäten und Stornierungen mindestens 24 Stunden vor vereinbartem Fahrtantritt Airport- Innsbruck- Taxi gemeldet werden müssen. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an. Weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt angemeldete Umbuchungen können nicht in allen Fällen und nur mit einer zusätzlichen Umbuchungsbühr bestätigt werden. Kann eine Umbuchung weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt nicht durch Airport- Innsbruck- Taxi bestätigt werden oder wird die Buchung weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt storniert, muss der vulle Betrag in Rechnung gestellt werden. Wartezeit beim Kunden oder Flugverspätungen werden mit dem für die Buchungsklasse gültigen Preise für Wartezeiten verrechnet. Der Fahrer wartet zwei Stunden, erscheint der Fahrgast bis dann nicht, wird der Auftrag storniert und dem Kunden wird der vulle Fahrpreis und zusätzlich die zwei Stunden Wartezeit zu dem für die Buchungsklasse gültigen Preis für Wartezeiten verrechnet.
5.1. VERHALTEN IM FAHRZEUG
Die Fahrgäste müssen jederzeit angeschnallt sein und Kinder nach aktueller Gesetzgebung auf Kindersitzen angeschnallt werden. Die Fulgekosten durch Falschbedienung und Zerstörung der Einrichtung des Fahrzeuges durch die Fahrgäste werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es ist den Fahrgästen während der Fahrt verboten im Fahrzeug zu rauchen. Selbst mitgenommene Lebensmittel dürfen nur verzehrt werden wo keine Verunreinigung des Fahrzeuges entsteht. Zuwiderhandlung kann das sofortige Ausladen der Gäste und gegen Rechnungsstellung der Schäden zur Fulge haben. Dabei muss der Schaden in Bar beglichen werden.
6. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Taxiunternehmen Evkaya haftet nicht für Fulgekosten, die durch Unfall, Stau, viel Verkehr oder höherer Gewalt entstanden sind. Airport- Innsbruck- Taxi haftet nicht für Diebstähle, die während der Abwesenheit der Fahrgäste und des Fahrers begangen wurden. Airport- Innsbruck- Taxi haftet nicht für allfällige Sachschäden, die während der Fahrt entstanden sind.
Taxiunternehmen Evkaya ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne weitere Ankündigung zu ändern. Gerichtsstand ist Bezirksgericht Innsbruck .
Stand Innsbruck 2019